Verstoß gegen Inhaltsrichtlinien: Inhalte, die Hassrede, Diskriminierung, Mobbing, sexuell explizite Sprache, irreführende oder gefälschte Inhalte, Spam oder Interessenkonflikte enthalten, verstoßen gegen die Richtlinien.
Kein echter Kontakt:
Wenn die bewertende Person nachweislich keinen tatsächlichen geschäftlichen Kontakt zu Ihrem Unternehmen hatte, kann dies ebenfalls ein Grund für eine Löschung sein.
Unwahre Tatsachenbehauptungen: Reine Meinungsäußerungen sind geschützt, aber unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtswidrig und können gemeldet werden.
So melden Sie die Bewertung:
Gehen Sie zu Ihrem Google Unternehmensprofil im Rezensionsverwaltungstool oder in Google Maps.
Suchen Sie die betreffende Bewertung.
Klicken Sie neben der Bewertung auf die drei Punkte (Menüoption) und wählen Sie "Rezension melden" oder "Unangemessene Inhalte melden".
Wählen Sie den entsprechenden Grund für die Meldung aus.
Rechtliche Schritte über einen Anwalt
Wenn Google die Bewertung nach der Meldung nicht entfernt oder die Rechtslage unklar ist, kann ein Anwalt die Löschung veranlassen.
Vorgehen:
Der Anwalt kann Google direkt kontaktieren und die Rechtswidrigkeit der Bewertung begründen, was oft zu schnelleren Ergebnissen führt.
Der Anwalt kann auch den Verfasser der Bewertung, sofern bekannt, direkt zur Löschung auffordern und rechtliche Schritte einleiten, falls dies nicht geschieht.
Diese anwaltlichen Dienste sind kostenpflichtig, bieten aber eine höhere Erfolgschance bei juristisch komplexen Fällen.
Alternative:
Auf die Bewertung antworten
Wenn eine Löschung nicht möglich ist (weil die Bewertung den Richtlinien entspricht, aber negativ ausfällt), ist eine professionelle und sachliche Antwort oft der beste Weg. Dies zeigt potenziellen Kunden, dass Sie sich um Kundenfeedback kümmern und kann den negativen Eindruck abmildern.
